Tipps & Tricks Aktives Eigenkapital
08.02.2019

Sollten Sie für Ihr Unternehmen, eine Ihrer Tochtergesellschaft oder Sie als Berater für Ihren Mandanten in die Lage kommen, dass das Eigenkapital negativ wird, so muss dieses als gesonderter Posten ausgewiesen werden.
Konkret muss eine Position “nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag”, auf der Aktivseite entstehen (vgl. § 268 Abs. 3 HGB).

Um dies korrekt darstellen zu können haben wir eine neue Funktionalität eingebaut, die wir Ihnen heute unter "Tipps & Tricks" vorstellen möchten.  

 

 

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