BDU aktualisiert die Grundsätze ordnungsgemäßer Planung 28.04.2022
GRUNDSÄTZE FÜR ORDNUNGSGEMÄSSE PLANUNGEN (GOP) AKTUALISIERT
Bonn, 12. April 2022 (bdu) – Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) hat seine Grundsätze Ordnungsgemäßer Planung (GoP) überarbeitet und dabei Anforderungen berücksichtigt, die sich für Unternehmen durch neue gesetzliche Vorgaben oder im Hinblick auf eine größere Nachhaltigkeit ergeben. Eine plausible, nachvollziehbare und transparente Unternehmensplanung erachtet der BDU als elementare Grundlage für eine auf Dauer und Erfolg ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. In der Unternehmensberater-Praxis werde immer wieder deutlich, wie wichtig realistische Annahmen, zukunftsbezogene Analysen und gut aufbereitete Daten seien. BDU-Präsident Ralf Strehlau: „Seit der ersten Veröffentlichung vor 16 Jahren haben sich die GoP zu einem Planungsstandard entwickelt, der Eingang in zahlreiche weitere Leitlinien und Regeln gefunden hat, zum Beispiel beim IdW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Mit der Neuauflage gehen wir diesen Weg konsequent weiter. Unsere Überzeugung ist: Eine fundierte Planung sollte die Voraussetzung für unternehmerisches Handeln sein.“
Hier der direkte Link zur Pressemitteilung des BDU